
Präambel
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit Performer Vertrieb akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit unter dem auf der Website www.performer-vertrieb.de/agb eingefügten Link „AGB“ aufgerufen und ausgedruckt werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Performer Vertrieb (nachfolgend „Performer Vertrieb“) und Firmenkunden, denen Performer Vertrieb qualifizierte Anfragen übermittelt (nachfolgend „Partnerunternehmen“).
1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites, die von Performer Vertrieb betrieben werden („Performer Vertrieb-Websites“). Für die Geltung dieser AGB ist es unerheblich, auf welcher der Performer Vertrieb Websites und für welches Produkt sich das Partnerunternehmen einloggt oder registriert. Sie gelten aber nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.
1.3 Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht Performer Vertrieb ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine Zustimmung darstellt.
2. Gegenstand
2.1 Performer Vertrieb betreibt eigene Vertriebs- und Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Door-to-Door-Vertriebs (D2D) sowie über digitale und telefonische Kanäle. Ziel ist es, im Namen und Auftrag eines konkreten Kunden (nachfolgend „Partnerunternehmen“) Interessenten (nachfolgend „Anfragende“) für dessen Produkte oder Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Photovoltaik – zu gewinnen. Performer Vertrieb erhebt und qualifiziert diese Anfragen über eigene Mitarbeiter und Systeme und übermittelt die qualifizierten Anfragen ausschließlich an das jeweils beauftragende Partnerunternehmen.
2.2 Die Anfragen werden im Namen des Partnerunternehmens generiert und nicht an mehrere Anbieter weitergeleitet oder verkauft. Performer Vertrieb tritt dabei nicht als Vergleichsplattform oder Vermittler zwischen mehreren Anbietern auf, sondern handelt exklusiv im Auftrag des jeweiligen Kunden.
2.3 Im Rahmen der Qualifizierung führt Performer Vertrieb strukturierte Telefonate mit den Anfragenden durch, um deren Kontaktdaten, Entscheidungsberechtigung sowie Interesse am Produkt zu verifizieren. Die so qualifizierten Anfragen werden dem Partnerunternehmen in Form eines Datensatzes zur Verfügung gestellt. Performer Vertrieb schuldet jedoch weder das Zustandekommen eines Auftrags noch den wirtschaftlichen Erfolg der Anfrage.
2.4 Die übermittelten Anfragen beruhen auf den vom Anfragenden gemachten Angaben. Performer Vertrieb prüft diese im Rahmen der telefonischen Qualifizierung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder spätere Erreichbarkeit.
2.5 Zusätzlich zur reinen Anfragevermittlung bietet Performer Vertrieb ergänzende Servicedienstleistungen an, die vom Partnerunternehmen separat gebucht werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Terminvergabe: Telefonische Vereinbarung eines verbindlichen Beratungstermins mit dem Anfragenden
- Technisches Aufmaß vor Ort inkl. Drohnenflug: Organisation und Durchführung eines präzisen Dachaufmaßes zur Angebotserstellung
Diese Zusatzleistungen sind eigenständige Services und werden pro erfolgreich erbrachter Einheit abgerechnet. Sie sind nach Erbringung nicht stornierbar oder erstattungsfähig, auch wenn es nicht zu einem Projektabschluss kommt.
2.6 Performer Vertrieb ist berechtigt, seine angebotenen Dienste technisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Ebenso behält sich Performer Vertrieb vor, bestehende Leistungen zu ändern, einzuschränken oder einzustellen – insbesondere im Rahmen technischer Wartung, Weiterentwicklung oder aus betrieblichen Gründen. Eine dauerhafte Verfügbarkeit der Systeme wird nicht garantiert.
2.7 Die Inhalte und Prozesse von Performer Vertrieb sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Verwendung von Texten, Daten oder Strukturen – insbesondere automatisiertes Auslesen oder Nachbau von Prozessen – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
2.8 Performer Vertrieb ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Hieraus entsteht kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Subunternehmer und dem Partnerunternehmen.
2.9 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere der personenbezogenen Daten, Prozesse, Preisstrukturen und internen Abläufe. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2.10 Performer Vertrieb verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partnerunternehmens gemäß Art. 28 DSGVO. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, mit Performer Vertrieb eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen.
2.11 Bei optional buchbaren Servicedienstleistungen wie der Terminvereinbarung oder dem technischen Aufmaß vor Ort, welche durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dritte durchgeführt werden, haftet Performer Vertrieb ausschließlich für die ordnungsgemäße Organisation und Beauftragung.
Für die tatsächliche Durchführung, die Qualität der Leistung oder das Erscheinen des Anfragenden übernimmt Performer Vertrieb keine Gewähr, sofern Performer Vertrieb seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung besteht insbesondere dann nicht, wenn eine Störung durch den Anfragenden oder durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Performer Vertrieb verursacht wurde (z. B. Nichterscheinen, Witterung, kurzfristige Absagen).
2.12 Performer Vertrieb dokumentiert die im Rahmen der telefonischen Qualifizierung geführten Gespräche mit Anfragenden auftragsbezogen in Textform, um die Qualitätssicherung sowie die Nachweisführung für die Partnerunternehmen sicherzustellen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Speicherdauer sind in §8 geregelt. Performer Vertrieb übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Transkriptionsinhalte, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die betroffenen Personen werden im Rahmen des Telefonats auf die Transkription in Textform hingewiesen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Für die Nutzung bestimmter Angebote von Performer Vertrieb ist eine Anmeldung für Partnerunternehmen erforderlich, mit der ein Angebot zur Nutzung der Leistungen von Performer Vertrieb abgegeben wird. Diese kann telefonisch, per Fax, über ein Formular, per E-Mail oder über ein von Performer Vertrieb bereitgestelltes Registrierungssystem erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande, (i) indem Performer Vertrieb als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet, (ii) die Parteien einen Vertrag schließen, (iii) oder spätestens allerdings mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2 Die Anmeldung ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf eine Anmeldung bei Performer Vertrieb. Performer Vertrieb kann die Anmeldung ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.
3.3 Registrieren dürfen sich nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen veräußern. Mit der Registrierung bei Performer Vertrieb stimmt das Partnerunternehmen folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung wie bspw. eine Betriebshaftpflicht vor. Das Partnerunternehmen verrichtet nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn das Partnerunternehmen von Performer Vertrieb eine Anfrage erhält, meldet es sich zeitnah beim Anfragenden, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten.
Das Partnerunternehmen führt die Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch. Das Partnerunternehmen akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt qualifiziertes Personal. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anfragenden seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.
3.4 Die Registrierung als Partnerunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von Performer Vertrieb. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.
3.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Registrierung bei Performer Vertrieb zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Partnerunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber Performer Vertrieb mitzuteilen.
3.6 Performer Vertrieb kann den Partnerunternehmen bei Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort zuweisen. Performer Vertrieb kann den registrierten Partnerunternehmen erlauben, den Benutzernamen und das dazugehörige Passwort anschließend selbst neu zu wählen. Jedoch besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Benutzernamens oder Passworts. Wenn das Partnerunternehmen den Benutzernamen selbst wählt, ist nur das Partnerunternehmen dafür verantwortlich, dass keinerlei fremde Rechte verletzt werden.
3.7 Jedes Partnerunternehmen hat das Recht, sich nur einmal zu registrieren. Performer Vertrieb hat bei einer Mehrfachregistrierung das Recht zur Löschung der Mehrfachmitgliedschaft.
3.8 Des Weiteren besteht selbst nach erfolgreicher Anmeldung als Partnerunternehmen kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von Performer Vertrieb. Darüber hinaus ist Performer Vertrieb berechtigt, die Mitgliedschaft von Partnerunternehmen zu beenden, wenn diese nachhaltig gegen die Verpflichtungen verstoßen.
3.9 Mit der Registrierung bei Performer Vertrieb versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten, verpflichten sich die Partnerunternehmen weiterhin, Performer Vertrieb unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.
4. Pflichten der Parteien, Übermittlung der Anfragen
4.1 Pflichten der Partnerunternehmen
4.1.1 Gegenüber Performer Vertrieb ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Partnerunternehmen ist Performer Vertrieb berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn, durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Das Partnerunternehmen muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss das Partnerunternehmen dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.
4.1.2 Der von Performer Vertrieb betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von Performer Vertrieb zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z.B. Skript-Programmen) ist nicht gestattet, soweit Performer Vertrieb dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.2 Die Datenübermittlung von Anfragen erfolgt per E-Mail an eine vom Partner mitgeteilte E-Mail Adresse. In der E-Mail befinden sich eine pdf- und eine csv-Datei mit den verfügbaren Anfragedaten. Zusätzlich können die Daten auch per API zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle kann nur insoweit gewährleistet werden, als die Funktionalität im direkten Einflussbereich von Performer Vertrieb liegt. Insbesondere kann der korrekte und vollständige Datenempfang im System des Partnerunternehmens durch Performer Vertrieb nicht geprüft werden. Das Partnerunternehmen ist daher bei Inanspruchnahme einer Softwareschnittstelle verpflichtet, den korrekten Datenerhalt selbst zu prüfen. Hierzu können insbesondere die parallel versendeten Anfragedaten via E-Mail verwendet werden. Performer Vertrieb stellt monatlich Reports mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung. Hiermit kann zum einen die Rechnung, zum anderen die Übermittlung aller Anfragen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich gemäß Ziffer 4.5. Dies gilt auch für etwaige möglicherweise die Funktionalität API beeinträchtigende Änderungen an der vom Partner eingesetzten Software.
4.3 Rechte der Partnerunternehmen
4.3.1 Alle Partnerunternehmen können die Anfragen mit den von Performer Vertrieb erhobenen und erstellten Daten zu Anfragenden im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung bestellen und erwerben. Bei Performer Vertrieb eingegangene und geprüfte Anfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung an Partnerunternehmen gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.
4.3.2 Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu nutzen. Die Weiterleitung an durch Performer Vertrieb nicht autorisierte Dritte sowie die darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Insbesondere sind die Partnerunternehmen nicht zur Weiterveräußerung der Leads berechtigt.
4.5 Gewährleistung, Reklamation von Anfragen, Rügeobliegenheit
4.5.1 Performer Vertrieb gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anfragespezifikationen enthalten, sofern diese Performer Vertrieb von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind. Es handelt sich insoweit um eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I S. 1 BGB.
4.5.2 Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den Anfragespezifikationen steht dem Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB zu. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet die betreffende Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Anfrage unter Angabe der korrekten Anfragen-ID sowie eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 I HGB per E-Mail an reklamation@performer-vertrieb.de ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“). Für Anfragen, bei welchen die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt ist, gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten, wobei nach Kenntnisnahme eine unverzügliche Mitteilung an Performer Vertrieb erfolgen muss, damit eine Korrektur erfolgen kann. Die Reklamationsgründe sind vom Partnerunternehmen nachzuweisen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann Performer Vertrieb nach eigener Wahl nachbessern (also sofern möglich, den Reklamationsgrund beheben), die Anfrage gegen eine andere derselben Preiskategorie ersetzen (kostenlose Ersatzanfrage), für die Rechnungsstellung nicht berücksichtigen (Storno) oder in der Folgerechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.5.3 Performer Vertrieb ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und ggf. auszufiltern. Dabei kann Performer Vertrieb aber nicht gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Partnerunternehmen räumt Performer Vertrieb, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Partnerunternehmen ist außerdem bewusst, dass Performer Vertrieb nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.6 Vergütung
4.6.1 Die übermittelten Anfragen sind gemäß individueller Vereinbarung zu vergüten, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Anfragen in Form von Datensätzen. Das Partnerunternehmen gibt die gewünschte Anzahl der Anfragen pro Monat bzw. pro Woche bei Vertragsschluss an und verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen. Die Bestellmenge in Bezug auf die Anzahl der Anfragen stellt dabei je nach vertraglicher Vereinbarung entweder eine Mindestbestellmenge oder eine feste Bestellmenge dar. Die Anzahl der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Anfragen der Anfragenden im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Eine Pflicht von Performer Vertrieb zur Übermittlung der vollständigen Bestellmenge besteht nicht. Sofern die gewünschte Anzahl von Anfragen mangels Verfügbarkeit nicht von Performer Vertrieb geliefert werden kann, reduziert sich die Vergütung entsprechend. Das Partnerunternehmen ist zur Zahlung der Vergütung pro übermittelter Anfrage verpflichtet. Dies gilt nicht für den Fall einer gültigen Reklamation gemäß Ziffer 4.5.2 und 4.5.3.
4.6.2 Die Rechnungen an die Partnerunternehmen verschickt Performer Vertrieb per E-Mail, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde für den vorangegangenen Monat an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung erfolgt über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (z. B. Kreditkarte oder Lastschrift). Wenn mit dem Partnerunternehmen das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss das Partnerunternehmen stets für eine ausreichende Deckung sorgen. Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass Performer Vertrieb ein Verschulden zur Last fällt, ist Performer Vertrieb berechtigt, eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 20 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
4.6.3 Das Partnerunternehmen kommt in Verzug, sofern es nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum den offenen Betrag vollständig beglichen hat.
4.6.4 Gegenüber den Entgeltforderungen von Performer Vertrieb kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4.6.5 Performer Vertrieb hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist Performer Vertrieb ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
4.6.6 Zusätzliche Regelungen bei Zahlungsverzug und Mahnwesen
Kommt das Partnerunternehmen mit einer Zahlung in Verzug, so ist Performer Vertrieb berechtigt, je Mahnstufe eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Bei Zahlungsverzug über mehr als 14 Tage kann Performer Vertrieb die Leistungserbringung vorübergehend aussetzen, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.6.7 Anpassung von Leistungsumfang und Lieferbedingungen
Performer Vertrieb ist berechtigt, Leistungsumfang und Lieferkonditionen anzupassen, wenn gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen oder Marktveränderungen dies erforderlich machen. Dabei wird auf die berechtigten Interessen des Partnerunternehmens Rücksicht genommen. Änderungen werden mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Widerspricht das Partnerunternehmen der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Performer Vertrieb weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Frist und die Rechtsfolgen hin.
4.6.8 Inkassodienstleister und Abtretungsrechte
Performer Vertrieb ist berechtigt, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten oder dieses mit dem Einzug zu beauftragen. Hierzu darf Performer Vertrieb die erforderlichen Vertrags- und Kontaktdaten weitergeben. Das Partnerunternehmen erklärt sich mit dieser Datenverarbeitung und Forderungsweitergabe ausdrücklich einverstanden.
4.7 Jede Handlung, die geeignet ist, die Infrastruktur von Performer Vertrieb in ihrer Funktionalität zu beeinträchtigen, ist untersagt.
5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Zusammenarbeit zwischen Performer Vertrieb und dem Partnerunternehmen kann beiderseits unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anzugeben sind insbesondere die Kundennummer sowie der gewünschte Kündigungszeitpunkt. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann eine Kündigung mit Frist von acht Wochen zum Monatsende erfolgen. Wird während eines ungekündigten Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien eine Pause gewährt, also eine Zeitspanne, in der die Übermittlung von Anfragen einvernehmlich ausgesetzt und anschließend wieder aufgenommen wird, so verlängert sich die Kündigungsfrist um die Summe der gewährten Pausentage, maximal jedoch um zwei volle Monate. Sollte diese Verlängerung der Kündigungsfrist in Kraft treten, ist Performer Vertrieb auch innerhalb dieser zusätzlichen Zeitspanne berechtigt, die (Mindest-)Bestellmenge der Anfragen pro Monat bzw. anteilig pro Woche an das Partnerunternehmen zu übermitteln.
5.1 Mindestlaufzeit und Pausierungen
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit drei Monate ab Beginn der Leistungserbringung.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung innerhalb dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.
Pausen (zeitweilige Aussetzung der Anfrageübermittlung) sind nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung und Zustimmung durch Performer Vertrieb möglich. Pausen gelten nicht als Kündigung und verlängern die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Aussetzung. Während einer Pausierung besteht kein Anspruch auf Exklusivität für ein bestimmtes Gebiet.
6. Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten
6.1 Performer Vertrieb hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
6.2 Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist das Partnerunternehmen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu beenden.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Performer Vertrieb haftet gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung der Vertragspflichten haftet Performer Vertrieb für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.
7.2 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Performer Vertrieb, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Performer Vertrieb.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4 Wenn und soweit die Haftung von Performer Vertrieb beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Anfrager und Partnerunternehmen ergeben, ist Performer Vertrieb mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, Performer Vertrieb von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande gekommen ist, an das Performer Vertrieb die Daten berechtigterweise weiteregegeben hat.
7.6 Die Haftung für Schäden aus fehlerhaften Transkriptionsinhalten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten werden von Performer Vertrieb zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen verarbeitet. In der Datenschutzerklärung (https://perfomer-circle.de/datenschutz/) sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.
8.2 Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von Performer Vertrieb übermittelten Daten nur zum Zwecke der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag erfolgt, der Durchführung des Vertrags mit den Anfragern verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken nicht zulässig.
8.3 Performer Vertrieb nutzt zur schriftlichen Dokumentation von Telefongesprächen eine automatisierte Transkriptionslösung (z. B. Sipgate), die ohne Tonaufzeichnung arbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt zur Qualitätssicherung und zur Wahrung berechtigter Interessen der Partnerunternehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die Transkripte werden ausschließlich in Textform gespeichert, für maximal 6 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8.4 Der Zugriff auf die verschriftlichten Gesprächsprotokolle ist ausschließlich autorisierten Personen innerhalb von Performer Vertrieb gestattet. Dazu zählen die Geschäftsleitung, die Vertriebsleitung, der zuständige Datenschutzbeauftragte sowie der jeweils mit dem Gespräch beauftragte Telefonist. Eine Weitergabe oder Einsichtnahme durch sonstige Mitarbeiter oder externe Dritte ist ausgeschlossen. Die Zugriffsbefugnisse werden regelmäßig überprüft und dokumentiert.
9. Änderungen der AGB und Anpassung von Leistungsmerkmalen und Lieferkonditionen
9.1 Performer Vertrieb behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern das für die Partnerunternehmen zumutbar ist, was insbesondere der Fall ist, wenn die Änderungen keine relevanten Nachteile mit sich bringen für die Vertragspartner, wenn die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder wenn neue Lieferungs- und Leistungsmerkmale hinzukommen, welche neue bzw. zusätzliche Regelungen erfordern.
9.2 Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Darüber hinaus verpflichtet sich Performer Vertrieb, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
9.3 Performer Vertrieb ist berechtigt, die Lieferkonditionen, insb. die Leadpreise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die ausgewiesenen Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für Performer Vertrieb unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei deutlich veränderten Kostenstrukturen, worauf bei der Preisänderungsankündigung transparent eingegangen wird.
Performer Vertrieb wird dem Partnerunternehmen die Preisänderung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail ankündigen. Wir verwenden hierzu die uns mitgeteilte E-Mail Adresse der Hauptansprechperson.
Widerspricht das Partnerunternehmen der Preiserhöhung binnen 4 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht in Textform, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird Performer Vertrieb in der Preisänderungsankündigung gesondert hinweisen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Performer Vertrieb.
10.2 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
10.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.
1. Anbieterangaben
Performer Vertrieb, Inh. Dominic Berger
Ziehrerstraße 33
59069 Hamm
E-Mail: kontakt@performer-vertrieb.de
2. Rolle von Performer Vertrieb
Performer Vertrieb führt im Rahmen des Door-to-Door-Vertriebs Informationsgespräche mit Verbrauchern durch.
Dabei tritt Performer Vertrieb in einer von zwei Rollen auf:
a) Als reiner Kontaktinitiator: Performer Vertrieb erfasst das Interesse des Verbrauchers an einer kostenlosen Beratung (z. B. Photovoltaik, Glasfaser, Energie) und übermittelt die Daten mit Einwilligung an einen spezialisierten Partnerbetrieb.
b) Als autorisierter Vertriebsdienstleister im Auftrag Dritter: Performer Vertrieb ist berechtigt, im Namen großer Anbieter (z. B. Energieversorger, Glasfaseranbieter) rechtsverbindliche Verträge abzuschließen. Diese Vertretung erfolgt auf Basis einer nachweisbaren Vollmacht.
3. Vertragsgegenstand
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Verbraucher nach ausreichender Aufklärung über Produkt, Preise, Laufzeit und Widerrufsrecht einem Antrag zustimmt oder diesen unterzeichnet. Performer Vertrieb dokumentiert den Vertrag und übermittelt ihn an den Anbieter. In Fällen ohne Vertragsabschluss dient die Datenerhebung lediglich der Weiterleitung an den gewünschten Ansprechpartner.
4. Informations- und Aufklärungspflichten
Im Fall eines Vertragsabschlusses übermittelt Performer Vertrieb dem Verbraucher:
• die Produkt- und Preisinformationen des jeweiligen Anbieters,
• die Widerrufsbelehrung und das Musterformular,
• eine Vertragskopie (digital oder physisch).
Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen Anbieter zustande, nicht mit Performer Vertrieb selbst.
5. Rechte des Verbrauchers (DSGVO)
Verbraucher haben jederzeit das Recht auf:
• Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
• Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16 DSGVO)
• Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO)
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Widerruf der Einwilligung zur Datenweitergabe (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich per E-Mail an: datenschutz@performer-vertrieb.de
6. Datenverarbeitung und Weitergabe
Personenbezogene Daten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers aufgenommen und gespeichert. Die Weitergabe erfolgt:
• entweder zur Terminvereinbarung an einen Partnerbetrieb (z. B. Solarfirma),
• oder zur Vertragsdurchführung an den beauftragenden Anbieter (z. B. Energieversorger).
Die Daten werden nicht an Dritte weiterverkauft oder ohne Zweckbindung verwendet.
7. Haftung und Ansprechpartner
Performer Vertrieb handelt entweder als Kontaktinitiator oder im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners. Die Durchführung des Vertrags (z. B. Anschluss, Energieversorgung) obliegt allein dem Anbieter. Performer Vertrieb haftet nicht für Nichtdurchführung oder Qualität der externen Leistungen.
8. Widerrufsrecht
Verbraucher können ihre Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Datenweitergabe sowie geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Performer Vertrieb, Ziehrerstraße 33, 59069 Hamm, E-Mail: datenschutz@performer-vertrieb.de
Widerrufsfolgen:
Bei Widerruf eines Vertrags übermittelt Performer Vertrieb den Vorgang unmittelbar an den jeweiligen Anbieter. Es gelten dessen Bedingungen zur Rückabwicklung. Bei Widerruf der Datennutzung werden personenbezogene Daten umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie Ihre Einwilligung oder einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An: Performer Vertrieb, Ziehrerstraße 33, 59069 Hamm, datenschutz@performer-vertrieb.de
Hiermit widerrufe ich:
[ ] meine Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Datenweitergabe
[ ] den abgeschlossenen Vertrag mit [Name des Anbieters]
Name:
Anschrift:
Datum der Erfassung/Vertragsschlusses:
Unterschrift (nur bei Brief):
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025
Leistungen
Exklusive qualifizierte Kundenanfragen
Terminvereinbarung im Namen der Firma
Technisches Aufmaß
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09:00-18:00 Uhr
Social media
Youtube
© Copyright Performer Vertrieb - Impressum - Datenschutz - AGB